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HYPNOS® – Zentrum für Hypnose
Katharina und Nikolai Hanf-Dressler
Gemeinschaftspraxis für Psychotherapie (HPG) GbR
Frohnauer Straße 16
13467 Berlin
Kontakt
Tel: +49-(0)30-4000 97 80
Fax: +49-(0)30-4000 96 39
Mail: kontakt@hypnose-zentrum.com
Bankverbindung
HYPNOS / K. Hanf-Dressler, Konto 30000 25 153 bei der
Sparkasse Barnim, BLZ 170 52 000
IBAN/BIC (International):
DE13170520003000025153 | WELADE1GZE
Steuer-Nr. 17/329/63883
Berlin, den 21. Juni 2009
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von HYPNOS® - Zentrum für Hypnose, d.i. Katharina und Nikolai Hanf-Dressler
Gemeinschaftspraxis für Psychotherapie (HPG)
§ 1 Anwendbarkeit der AGB
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen HYPNOS und dem Klient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsschluss
a) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn sich der Klient telefonisch oder schriftlich an HYPNOS zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet, das Online-Formular unter www.hypnose-zentrum.com/terminbestaetigung.html versendet und daraufhin HYPNOS die Termin per e-Mail bestätigt.
b) Die Bestätigung durch HYPNOS per e-Mail erfolgt regelmäßig innerhalb einer Woche nach Zugang des Online-Formulars. Sollte bis dahin keine Rückbestätigung beim Klienten eingegangen sein, ist er gehalten HYPNOS unter 030/ 4000 97 80 zu kontaktieren, um die Buchung zu bestätigen und Missverständnisse auszuschließen.
c) HYPNOS ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die HYPNOS aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder ihn die Behandlung in Gewissenskonflikte bringen können.
§ 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
a) HYPNOS erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Psychotherapie zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Klienten anwendet.
b) Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Klient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er durch HYPNOS oder dessen Mitarbeiter über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Klient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist HYPNOS befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entspricht.
c) Die Sitzungsteilnahme an einer Einzelsitzung oder einem Coaching ist grundsätzlich nur möglich, sofern der Klient nicht an einer akuten körperlichen oder geistigen Erkrankung leidet.
Mit Inanspruchnahme einer Beratung oder eines Coachings bzw. der Buchung einer Sitzung erklärt der Klient, eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen sichergestellt zu haben, körperlich sowie geistig nicht akut erkrankt zu sein. Akut ansteckend Erkrankte haben trotz Buchungsbestätigung keinen Anspruch auf Behandlung.
d) HYPNOS behält sich vor, die Leistung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist gem. § 355 Abs. 1 und 2 BGB zu erbringen. Die Belehrung über den Widerruf erfolgt regelmäßig in der Rückbestätigung an den Klienten per e-Mail.
§ 4 Absage, Stornierungsgebühr, Ausfall, Garantien
a) Der Klient möge bitte bedenken, dass der vereinbarte Sitzungstermin ausschließlich für ihn reserviert ist und ihm hierdurch in der Regel Wartezeiten erspart bleiben, hinzu kommt das Erfordernis einer langwierigen individuellen Sitzungsvorbereitung. Sollte der Klient einen gebuchten Sitzungstermin nicht wahrnehmen können, so muss er ihn daher spätestens 72 Stunden vor dem eigentlichen Termin schriftlich (z.B. per e-Mail, Brief oder Fax) absagen, damit HYPNOS die für den Klienten vorgesehene Zeit anderweitig verplanen kann.
Nach dieser Frist fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 75 % des vereinbarten Sitzungspreises an. Dies gilt nicht, sofern den Klienten an der Versäumnis des Termins kein Verschulden trifft und er das HYPNOS gegenüber unverzüglich schriftlich nachweist (etwa durch Vorlage eines ärztlichen Attestes, das die Teilnahme-Unfähigkeit zum Sitzungszeitpunkt bescheinigt) oder dem Klienten der Nachweis gelingt, dass HYPNOS ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
b) Sollte HYPNOS verhindert sein, die Leistungen zum vereinbarten Sitzungstermin zu erbringen, so kann HYPNOS für evtl. entstandene Kosten nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, die Verhinderung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Im Falle einer Verhinderung kann ein Ausweichtermin vereinbart werden.
c) Eine Verlängerung der Sitzungszeit wegen Verspätung des Klienten oder eine Erstattung der nicht genutzten Sitzungszeit sind nicht möglich, sofern die Verspätung mehr als 10 Minuten beträgt.
d) HYPNOS kann naturgemäß keine Garantien für Sitzungsresultate gewähren, dementsprechend werden auch keine Erstattungen vorgenommen.
e) Kündigt HYPNOS aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens von einigem Gewicht während des Sitzungszeitraumes, so hat der Klient den durch die Aufhebung des Dienstverhältnisses entstandenen Schaden zu tragen, mithin die volle Vergütung zu entrichten, soweit dem Klienten der Nachweis nicht gelingt, dass HYPNOS ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
(Zur Erläuterung: Eine aktive Mitwirkung des Klienten ist wichtig und unumgänglich. HYPNOS ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.)
§ 5 Vergütung
a) HYPNOS hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Es gelten die Sätze, die beim telefonischen oder persönlichen Beratungsgespräch mündlich bestätigt wurden. Sonderabsprachen mit Firmen sind möglich. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen. Psychotherapeutische Leistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
b) Die Zahlung der Sitzungsgebühr kann bar oder mittels einer deutschen EC-Karte am Sitzungstag erfolgen, nach Vereinbarung auch per Rechnung.
Die Sitzungsgebühr ist grundsätzlich sofort nach terminiertem Sitzungsende fällig, im Falle der vereinbarten Rechnungslegung gilt jedoch das auf der Rechnung angegebene Zahlungsziel, i.d.R. wird eine Zahlungsfrist von 5 Werktagen gewährt.
c) Im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungsfrist beginnt ein Mahnprocedere. Ab der 2. Mahnung wird neben den gesetzlichen Verzugszinsen auch eine Kostenpauschale in Höhe von 5,00 € geltend gemacht.
d) Ratenzahlungen sind nur nach Absprache möglich.
e) Die Stornierungsgebühr ist nach terminiertem Sitzungsende sofort fällig.
§ 6 Honorarerstattung durch Dritte
a) Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 5 hiervon nicht berührt. HYPNOS führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
b) Soweit HYPNOS den Klienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 5 Absatz a und beschränkt sich der Umfang der Leistungen nach § 3 b) nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
c) HYPNOS erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.
§ 7 Es besteht kein vertraglicher Anspruch auf einen bestimmten Behandler.
§ 8 Vertraulichkeit der Behandlung
a) HYPNOS behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird.
b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn HYPNOS auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen - oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
c) HYPNOS führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte, abgesehen von der Kopie seines Terminsbestätigungsformulars, nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen. Absatz b) bleibt unberührt.
§ 9 Urheberrecht
Sämtliche durch HYPNOS zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen (digital, schriftlich, Audio oder Video) unterliegen - soweit nicht anders gekennzeichnet - unserem Urheberrecht. Eine Weiterverwendung, Reproduktion, Weitergabe – egal welcher Art, auch auszugsweise oder mündlich – erfordert die schriftliche Einverständniserklärung durch HYPNOS.
§ 10 Dienstleistungen von Drittanbietern
HYPNOS haftet nicht für die Vermittlung von Kontakten zu Drittanbietern, HYPNOS haftet ausdrücklich auch nicht für Kontakte, die durch HYPNOS zu Stande gekommen sind. Dies gilt nicht für den Fall von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.
§ 11 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, treten an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung(en) rechtsgültige Vereinbarungen, die der/den unwirksamen von der Bedeutung her am Nächsten kommen.
§ 13 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der gesetzlich vorgesehene.
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